Wohnung geerbt – behalten, vermieten oder verkaufen?

Der Schlüssel liegt bei Ihnen auf dem Küchentisch. Daneben ein Zettel mit einer Adresse in Essen. Und die Frage, die seit Wochen mitläuft: Was machen Sie jetzt damit?

Es gibt drei Wege. Selbst einziehen, vermieten oder verkaufen. Alle drei sind möglich. Aber nicht alle passen zu Ihrem Leben.

Weg 1: Selbst einziehen

Wann das passt

Einziehen passt, wenn Ihr Leben ohnehin gerade in Bewegung ist. Sie wohnen in der Nähe. Ihre jetzige Wohnung ist zu klein oder zu teuer. Oder Sie kommen aus Essen und wollten sowieso zurück.

Dann kann die geerbte Wohnung ein Glücksfall sein. Sie sparen Miete. Sie kennen das Haus.

Was das praktisch bedeutet

Eine Wohnung, in der jemand jahrzehntelang gelebt hat, ist selten bezugsfertig. Bad und Küche sind alt, oft auch Elektrik, Böden, Fenster und Heizung. Bevor Sie einziehen, wird geräumt und hergerichtet. Das kostet meistens mehr Zeit und Geld, als man vorher denkt.

Dazu kommt die Familie. Wenn Sie zu dritt erben und einer zieht ein, wollen die anderen zwei ihren Anteil. Sie müssen sie auszahlen, mit Erspartem oder einem Kredit.

Der typische Denkfehler

Der häufigste Denkfehler klingt so: „Vielleicht ziehe ich ja irgendwann mal dort ein.“

Irgendwann ist kein Plan. In der Zwischenzeit steht die Wohnung leer. Hausgeld, Grundsteuer und Versicherung laufen weiter. Geheizt werden muss auch, sonst kommt Feuchtigkeit ins Haus. Aus „irgendwann“ werden schnell zwei Jahre bezahlter Leerstand.

Wenn Sie weit weg wohnen und dort Ihr Job und Ihre Familie sind, ist Einziehen meistens keine echte Option.

Weg 2: Vermieten

Christian Gottschling als Referent zur Frage, ob eine geerbte Wohnung behalten oder verkauft werden sollte
Behalten, vermieten oder verkaufen: Christian Gottschling rechnet die drei Wege mit Ihnen durch, bevor Sie sich entscheiden.

Was dafür spricht

Vermieten bringt jeden Monat Geld. Die Immobilie bleibt in der Familie. Für viele fühlt sich das nach dem sanftesten Weg an.

Was Vermieten wirklich bedeutet

Vermieten ist kein Zustand. Vermieten ist eine Aufgabe.

Sie suchen Mieter aus. Sie schließen Verträge. Sie rechnen jedes Jahr die Nebenkosten ab. Sie sind der Ansprechpartner, wenn die Heizung ausfällt, auch sonntags. Sie kümmern sich, wenn die Miete nicht kommt.

Vieles davon können Sie abgeben. Eine Hausverwaltung nimmt Ihnen Arbeit ab. Aber sie kostet, und die Entscheidungen bleiben trotzdem bei Ihnen.

Alte Objekte brauchen erst Geld, bevor sie Geld bringen

Eine Wohnung aus einem Nachlass ist oft lange kaum verändert worden. Sofort vermieten geht selten.

Bad, Küche, Böden, Elektrik, manchmal Fenster und Heizung: Vor der ersten Miete steht meistens eine Investition. Dazu kommt, was am Haus ansteht. Rücklagen, Sonderumlagen für Dach oder Fassade, Vorgaben zur Energie. Das trifft Sie als Eigentümer mit.

Und ein Mieter bleibt. Entscheiden Sie sich später doch für den Verkauf, verkaufen Sie eine vermietete Wohnung. Das ist etwas anderes als eine leere.

Erbengemeinschaft und Vermieten passen schlecht zusammen

Wenn mehrere erben, wird aus der Erbengemeinschaft eine Vermietergemeinschaft.

Jede größere Entscheidung braucht alle. Neues Bad? Alle. Mieterhöhung? Alle. Neuer Mieter? Alle. Dazu die Alltagsfragen: Wer macht die Abrechnung? Wer geht ans Telefon, wenn es tropft?

Die Einnahmen werden geteilt. Die Arbeit selten. Meistens macht einer alles und ärgert sich nach zwei Jahren. Daran zerbrechen Geschwisterverhältnisse. Nicht am Geld, sondern an der ungleichen Last.

Weg 3: Verkaufen

Was der Verkauf löst

Verkaufen beendet die laufenden Kosten. Hausgeld, Grundsteuer, Versicherung und Heizung laufen ab der Übergabe nicht mehr auf Sie.

Verkaufen schafft außerdem eine saubere Teilung. Geld lassen sich teilen, eine Wohnung nicht. Aus einer Sache, über die man streiten kann, wird eine Zahl, die man aufteilen kann.

Und Verkaufen beendet das Thema. Keine Post mehr, die Ihnen hinterhergeschickt wird. Kein schlechtes Gewissen, wenn wieder ein Monat ohne Fortschritt vergangen ist.

Was dazugehört

Vor dem Verkauf steht Arbeit. Die Wohnung wird geräumt, Wertsachen und Papiere werden gesichert, kleine Reparaturen stehen an. Danach folgen Bewertung, Unterlagen, Besichtigungen und der Notartermin.

Genau diesen Teil übernimmt Ihr Ansprechpartner vor Ort. Räumung, Herrichtung, Bewertung und Verkauf laufen aus einer Hand. Bei einer Nachlassauflösung in Essen müssen Sie nicht selbst zwischen Entrümpler, Handwerker und Makler koordinieren.

Wann Verkaufen nicht die beste Wahl ist

Verkaufen ist nicht immer richtig.

Wenn Sie selbst Wohnraum suchen und die Wohnung passt, ist Verkaufen unsinnig.

Wenn ein Mieter drin wohnt, zuverlässig zahlt und die Wohnung in Ordnung ist, kann sie weiterlaufen.

Wenn ein Angehöriger dort wohnt, ist das eine Familienfrage und keine Rechenaufgabe.

Und wenn der Todesfall erst wenige Wochen her ist und Sie innerlich noch nicht so weit sind, lautet die Antwort oft: noch nicht. Eine Entscheidung aus Erschöpfung ist keine gute Entscheidung. Aufschieben ohne Plan aber auch nicht.

Die Fragen, die Sie sich der Reihe nach stellen sollten

Wenn Sie nicht weiterkommen, gehen Sie diese Fragen einmal von oben nach unten durch.

1. Wie weit weg wohnen Sie? Können Sie in einer knappen Stunde dort sein? Wenn nein, fällt Einziehen fast immer weg. 2. Erben Sie allein oder mit anderen? Und wollen wirklich alle dasselbe? 3. In welchem Zustand sind Bad, Küche, Heizung, Elektrik und Fenster? 4. Was steht am Haus an? Fragen Sie nach Rücklagen, Beschlüssen und geplanten Sanierungen. 5. Wie viel Geld wollen Sie hineinstecken, bevor etwas zurückkommt? 6. Wie viel Zeit haben Sie jeden Monat wirklich übrig, neben Job und Familie? 7. Wollen Sie in zehn Jahren noch Vermieter sein? Und wenn Sie krank werden, wer macht es dann? 8. Was brauchen Sie mehr: Einnahmen über viele Jahre oder Klarheit in wenigen Monaten?

Meistens beantwortet sich die Frage schon nach Punkt vier oder fünf von selbst.

Steuer- und Rechtsfragen fehlen hier bewusst. Wie sich ein Verkauf steuerlich auswirkt, klären Sie mit einem Steuerberater. Fragen zum Erbe selbst gehören zum Notar oder Anwalt.

Das Wichtigste in Kürze

Einziehen passt nur, wenn Ihr Leben ohnehin in diese Richtung geht. Vermieten bringt Einnahmen, kostet aber Zeit, Geld und Nerven, besonders bei alten Objekten und erst recht in einer Erbengemeinschaft. Verkaufen beendet die laufenden Kosten und teilt den Erlös sauber auf, ist aber nicht in jeder Lage die richtige Antwort. Gehen Sie die acht Fragen ehrlich durch, bevor Sie sich festlegen. Wenn Sie für eine Erbimmobilie in Essen jemanden vor Ort brauchen, der Räumung, Herrichtung, Bewertung und Verkauf zusammen abwickelt: Christian Gottschling ist unter 0201-45875433 erreichbar.

Sprechen Sie einmal kurz mit jemandem, der das jede Woche macht

Zehn Minuten am Telefon reichen meistens, um zu klären, was in Ihrem Fall der nächste sinnvolle Schritt ist. Danach entscheiden Sie in Ruhe – ganz ohne Verpflichtung.

Christian Gottschling, Immobilienmakler und Ansprechpartner vor Ort in Essen

Christian Gottschling

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