Ist die Haushaltsauflösung steuerlich absetzbar?

Vor dir liegt eine Rechnung über die Räumung der Wohnung deiner Mutter. Daneben ein Ordner mit Papieren, die du noch nicht sortiert hast. Und im Kopf die Frage, die fast jeder Erbe irgendwann stellt: Kann ich das eigentlich von der Steuer absetzen?

Die ehrliche Antwort lautet: Es kommt darauf an. Und zwar auf mehr Dinge, als man von außen sieht.

Warum es keine kurze Antwort gibt

Solche Kosten können an verschiedenen Stellen eine Rolle spielen: bei der Erbschaftsteuer, bei deiner Einkommensteuer, beim Verkauf der Immobilie. Welcher Weg für dich in Frage kommt, hängt davon ab, was du mit der Immobilie machst, ob überhaupt Erbschaftsteuer anfällt und wie die Rechnungen aussehen.

Deshalb steht hier keine Zusage. Hier stehen die Wege, über die solche Kosten zählen können, damit du weißt, wonach du deinen Steuerberater fragst. Diese Seite ist keine Steuerberatung. Das letzte Wort hat dein Steuerberater oder das Finanzamt.

Weg eins: Nachlassverbindlichkeiten bei der Erbschaftsteuer

Wenn Erbschaftsteuer anfällt, wird sie nicht auf den vollen Wert des Nachlasses berechnet. Bestimmte Kosten, die durch die Regelung des Nachlasses entstehen, können den steuerpflichtigen Wert mindern. Man nennt sie Nachlassregelungskosten oder allgemein Nachlassverbindlichkeiten.

Die Räumung kann in diesen Bereich fallen, weil sie nötig ist, um den Nachlass überhaupt regeln zu können. Zwei Einschränkungen musst du kennen. Erstens: Fällt wegen der Freibeträge gar keine Erbschaftsteuer an, läuft dieser Weg ins Leere. Zweitens: Es wird genau unterschieden zwischen Kosten der Nachlassregelung und Kosten der späteren Verwaltung. Wo diese Grenze bei dir verläuft, kann nur jemand beurteilen, der die Unterlagen kennt.

Weg zwei: Haushaltsnahe Dienstleistungen

Für Arbeiten im eigenen Haushalt gibt es in der Einkommensteuererklärung eine eigene Position. Räumen, Reinigen und Handwerkerarbeiten können dort geltend gemacht werden.

Der Haken steckt im Wort Haushalt. Es muss dein Haushalt sein. Bei einer geerbten Wohnung, in der du nie gewohnt hast und in die du auch nicht einziehst, ist das oft der Streitpunkt. Ziehst du selbst ein, sieht es anders aus.

Zwei Dinge gelten hier fast immer. Absetzbar ist nur der Anteil der Arbeitsleistung, nicht das Material und nicht der Entsorgungspreis für den Container selbst. Und die Rechnung muss überwiesen worden sein. Barzahlung wird in diesem Bereich regelmäßig nicht anerkannt, auch dann nicht, wenn du eine Quittung hast.

Weg drei: Werbungskosten bei späterer Vermietung

Vermietest du die Wohnung nach der Räumung, wird sie steuerlich zu einer Einkunftsquelle. Kosten, die anfallen, um sie vermietbar zu machen, können dann als Werbungskosten zählen. Auch hier wird unterschieden: Kosten rund um die Erbschaft werden anders behandelt als Kosten, die klar der Vermietung dienen. Manche Ausgaben wirken sofort, andere verteilen sich über Jahre. Das sauber zu trennen ist Arbeit für den Fachmann.

Weg vier: Veräußerungskosten beim Verkauf

Wenn der Verkauf der Immobilie in deinem Fall steuerlich relevant ist, zählt nicht nur der Preis, sondern auch das, was der Verkauf gekostet hat. Kosten, die unmittelbar mit dem Verkauf zusammenhängen, können den zu versteuernden Gewinn mindern.

Ob der Verkauf bei dir überhaupt steuerpflichtig ist, hängt an Fristen und an der Vorgeschichte der Immobilie. Bei geerbten Objekten gelten Besonderheiten. Frag deinen Steuerberater am besten vor dem Verkauf, nicht danach.

Der gemeinsame Nenner

Alle vier Wege funktionieren nur, wenn du belegen kannst, was gemacht wurde, was es gekostet hat und wer bezahlt hat. Ohne Papier passiert nichts. Schlecht gemachte Rechnungen sind der häufigste Grund, warum am Ende nichts anerkannt wird. Das ist der Teil, den du in der Hand hast.

Welche Belege du auf jeden Fall aufheben solltest

Rechnungen mit ausgewiesener Arbeitsleistung

Das ist der wichtigste Punkt. Eine Rechnung, auf der nur eine Gesamtsumme steht, hilft dir wenig. Es muss erkennbar sein, was Arbeitszeit war und was Material, Container oder Entsorgungsgebühr. Bitte den Anbieter darum, bevor er die Rechnung schreibt. Hinterher ist es mühsam.

Auf die Rechnung gehören außerdem Anschrift des Anbieters, deine Anschrift, das Objekt, das Leistungsdatum und eine Rechnungsnummer.

Entsorgungsnachweise

Für Sperrmüll, Elektrogeräte, Bauschutt und besonders für Sondermüll wie Farben, Lacke oder Öl gibt es Nachweise. Heb sie auf. Sie zeigen, dass entsorgt wurde und wohin. Das hilft auch, wenn später jemand aus der Familie nachfragt.

Zahlungsbelege, und zwar per Überweisung

Zahl solche Rechnungen nicht bar. Überweise vom Konto und heb den Kontoauszug auf. Bei haushaltsnahen Dienstleistungen ist die unbare Zahlung Pflicht, sonst einfach der bessere Nachweis. Zahlst du vom Nachlasskonto, notier dir das.

Fotos vor und nach der Räumung

Ein Fotoprotokoll ist kein Steuerbeleg im engen Sinn, aber es beantwortet Rückfragen. Es zeigt, wie voll die Wohnung war und in welchem Zustand sie danach übergeben wurde. Wer weit weg wohnt, hat damit außerdem etwas in der Hand, wenn eine Erbengemeinschaft wissen will, was eigentlich passiert ist. Bei einer Nachlassauflösung in Essen gehört dieses Protokoll bei Christian Gottschling zum normalen Ablauf.

Ein Ordner, von Anfang an

Leg einen Ordner an, sobald die erste Rechnung kommt: Rechnungen, Kontoauszüge, Entsorgungsnachweise, Verträge, Kündigungen. Fragt dein Steuerberater später nach, willst du nicht in Schuhkartons suchen.

Kurz zusammengefasst

Ob eine Haushaltsauflösung steuerlich absetzbar ist, hängt an deinem konkreten Fall. In Frage kommen vier Wege: Nachlassverbindlichkeiten bei der Erbschaftsteuer, haushaltsnahe Dienstleistungen, Werbungskosten bei späterer Vermietung und Veräußerungskosten beim Verkauf. Keiner davon funktioniert ohne saubere Belege, und das ist der Teil, den du beeinflussen kannst: Arbeitsleistung getrennt ausweisen lassen, Entsorgungsnachweise sammeln, überweisen statt bar zahlen und alles fotografieren. Über die steuerliche Bewertung entscheidet dein Steuerberater, nicht diese Seite. Wenn du wissen willst, wie eine Abwicklung abläuft und welche Unterlagen du dabei bekommst, ruf an: 0201 453 177 97.

Sprich einmal kurz mit jemandem, der das jede Woche macht

Zehn Minuten am Telefon reichen meistens, um zu klären, was in deinem Fall der nächste sinnvolle Schritt ist. Danach entscheidest du in Ruhe – ganz ohne Verpflichtung.