Der Schlüssel liegt seit Wochen in Ihrer Schublade. Die Wohnung in Essen steht leer. Niemand macht dort Licht an, niemand holt die Post aus dem Kasten. Und trotzdem kommen Briefe. Auf fast jedem steht eine Zahl.
Das ist der Punkt, den viele Erben unterschätzen. Eine leere Wohnung ist nicht stillgelegt. Sie läuft weiter. Jeden Monat, ganz von allein, ohne dass irgendjemand etwas davon hat.
Was jeden Monat vom Erbe abgeht
Hausgeld, auch Wohngeld genannt
Bei einer Eigentumswohnung ist das meistens der größte Posten. Das Hausgeld zahlen Sie an die Hausverwaltung, und es läuft weiter, egal ob jemand in der Wohnung wohnt oder nicht. Es deckt Dinge wie Hausreinigung, Treppenhauslicht, Aufzug, Müllabfuhr, Versicherung des Gebäudes und die Verwaltung selbst.
Ein Teil davon ist die Instandhaltungsrücklage. Dieses Geld spart die Gemeinschaft an, damit später ein Dach oder eine Heizung bezahlt werden kann. Wichtig: Das Hausgeld können Sie nicht kündigen. Es gehört zur Wohnung. Solange die Wohnung Ihnen gehört, zahlen Sie.
Grundsteuer
Die Grundsteuer hängt am Eigentum, nicht an den Bewohnern. Sie läuft weiter, auch wenn die Wohnung leer steht. Ist das Konto des Verstorbenen gesperrt, kommt irgendwann eine Mahnung. Daran merken viele Erben überhaupt erst, dass da noch etwas läuft.
Versicherungen
Bei einem Haus zahlen Sie die Gebäudeversicherung selbst. Bei einer Eigentumswohnung steckt sie normalerweise schon im Hausgeld. Dazu kommt oft eine Hausratversicherung. Über die lohnt es sich nachzudenken: Solange Möbel, Werkzeug oder Wertsachen in der Wohnung stehen, ist sie sinnvoll. Ist die Wohnung leer, meistens nicht mehr.
Heizung im Winter
An diesem Posten wird am häufigsten gespart, und er rächt sich am bittersten. Eine leere Wohnung darf im Winter nicht auskühlen. Werden die Wände kalt, schlägt sich Feuchtigkeit nieder. Das kostet am Ende deutlich mehr als die Grundwärme.
Strom, Wasser, Rundfunkbeitrag
Für Strom zahlen Sie eine Grundgebühr, auch wenn kein Gerät läuft. Beim Wasser ist es ähnlich. Der Rundfunkbeitrag hängt an der Wohnung, nicht an einer Person. Eine wirklich leer stehende Wohnung kann davon befreit werden, aber das passiert nicht automatisch. Sie müssen es melden.
Kabel, Internet, Telefon
Diese Verträge laufen weiter, bis jemand sie kündigt, oft mit fester Laufzeit. Ein Todesfall gibt Ihnen bei vielen Anbietern ein Sonderkündigungsrecht, aber nur, wenn Sie es rechtzeitig nutzen und die Sterbeurkunde beilegen.
Garten und Winterdienst
Bei einem Haus kommt das dazu. Der Rasen wächst weiter, das Laub fällt, und im Winter muss der Gehweg geräumt werden. Diese Pflicht bleibt beim Eigentümer, auch wenn niemand im Haus wohnt.
Was sich kündigen lassen und was nicht

Grob gilt: Alles, was an einer Person hing, lassen sich beenden. Alles, was am Eigentum hängt, nicht.
Kündbar sind meistens Telefon, Internet, Kabel, Zeitungsabos, Vereinsbeiträge und oft die Hausratversicherung. Beim Rundfunkbeitrag geht eine Abmeldung, wenn die Wohnung wirklich leer ist.
Nicht kündbar sind Hausgeld, Grundsteuer und die Gebäudeversicherung. Strom und Wasser sollten Sie nicht komplett abstellen, solange noch geräumt oder hergerichtet wird. Ohne Licht und Wasser kann niemand arbeiten.
Was Leerstand mit der Immobilie macht
Neben den Rechnungen gibt es einen zweiten Kostenblock, den man erst später sieht.
Feuchtigkeit und Schimmel. In einer bewohnten Wohnung wird jeden Tag gelüftet und geheizt. In einer leeren nicht. Feuchte Luft setzt sich in Ecken, hinter Schränken und an Außenwänden ab. Schimmel braucht dafür keine Jahre.
Frostschäden. Wenn Wasser in einer Leitung steht und es friert, platzt das Rohr. Das merkt niemand, bis es taut. Dann läuft Wasser, vielleicht tagelang, ohne dass jemand da ist.
Einbruch. Leere Wohnungen fallen auf: voller Briefkasten, immer dunkle Fenster, herabgelassene Rollläden. Das sieht auch jemand, der nicht hinein soll.
Die Versicherung. Das ist der heikle Teil. Viele Gebäudeversicherungen behandeln ein unbewohntes Gebäude anders als ein bewohntes. Es kann sein, dass Sie den Leerstand melden müssen, dass regelmäßige Kontrollen verlangt werden oder dass der Schutz bei bestimmten Schäden eingeschränkt ist. Wie das in Ihrem Fall aussieht, steht in Ihrer Police. Holen Sie den Vertrag heraus und lies nach, oder ruf beim Versicherer an und fragen Sie direkt, was für ein leer stehendes Objekt gilt. Verlass Sie nicht auf eine allgemeine Aussage aus dem Internet, auch nicht auf diese hier.
Warum Warten teurer ist als Anfangen
Die meisten Erben warten nicht aus Nachlässigkeit. Sie warten, weil die Wohnung voller Erinnerungen ist, weil in der Familie noch nicht alles geklärt ist oder weil sie weit weg wohnen. Das ist verständlich.
Nur rechnet die Wohnung nicht mit. Jeder Monat kostet Hausgeld, Grundsteuer, Versicherung und Wärme. Dazu kommt: Eine volle, ungelüftete Wohnung verkauft sich schlechter als eine leere und saubere. Der Schaden entsteht also an zwei Stellen gleichzeitig, bei den laufenden Kosten und beim späteren Preis.
Der erste Schritt ist kleiner, als Sie denken. Einmal hinschauen lassen, was da ist. Danach wissen Sie, worüber Sie überhaupt entscheiden. Bei einer Nachlassauflösung in Essen übernimmt Christian Gottschling Sichtung, Räumung, Herrichten und Verkauf in einem Ablauf, damit Sie nicht drei Firmen nebeneinander koordinieren müssen.
Kurz zusammengefasst
Eine leere Wohnung kostet weiter: Hausgeld mit Rücklage, Grundsteuer, Versicherungen, Grundwärme im Winter und Grundgebühren für Strom und Wasser. Kündbar sind vor allem die persönlichen Verträge wie Internet, Kabel und oft der Rundfunkbeitrag, nicht aber die Kosten, die am Eigentum hängen. Dazu kommt der stille Schaden durch Feuchtigkeit, Frost und Einbruch, und die Frage, wie Ihre Versicherung mit einem unbewohnten Objekt umgeht. Warten fühlt sich billig an, ist es aber nicht. Wenn Sie wissen wollen, was in Ihrem Fall der nächste sinnvolle Schritt ist, rufen Sie an: 0201-45875433.
Sprechen Sie einmal kurz mit jemandem, der das jede Woche macht
Zehn Minuten am Telefon reichen meistens, um zu klären, was in Ihrem Fall der nächste sinnvolle Schritt ist. Danach entscheiden Sie in Ruhe – ganz ohne Verpflichtung.
