Häufige Fragen zur Haushaltsauflösung in Essen

Nach einem Todesfall oder vor dem Umzug ins Pflegeheim stellen sich immer wieder dieselben Fragen. Hier stehen die Antworten, die vor dem ersten Telefonat am meisten helfen. Es geht dabei ausschließlich um Eigentum in Essen und Umgebung: um Eigentumswohnungen und Häuser, die geräumt, hergerichtet, bewertet und meist auch verkauft werden.

Bevor es losgeht

Wie schnell kann eine Haushaltsauflösung beginnen?

Ein Besichtigungstermin ist in der Regel innerhalb weniger Tage möglich, in Essen und den Nachbarstädten oft schon in derselben Woche. Die Räumung selbst startet, sobald die schriftliche Vereinbarung unterschrieben ist und der Zugang zur Wohnung geklärt ist. Wenn ein Übergabetermin drückt, lässt sich mehr Personal auf einen Tag legen. Ohne Zeitdruck wird ruhiger geplant, und das ist meist auch die bessere Lösung.

Muss ich bei der Besichtigung dabei sein?

Nein. Viele Erben wohnen in Hamburg, München oder im Ausland, und eine Anreise nur für einen Termin ist selten sinnvoll. Die Besichtigung kann mit einem Schlüssel vor Ort stattfinden, zum Beispiel über die Hausverwaltung, einen Nachbarn oder ein Familienmitglied. Sie bekommen danach Fotos und eine Beschreibung, sodass Sie sich ein Bild machen können, ohne in Essen gewesen zu sein.

Was kostet das erste Gespräch?

Das erste Gespräch und die Besichtigung vor Ort kosten Sie nichts. Sie sind auch zu nichts verpflichtet, wenn Sie danach anders entscheiden. Erst nach der Besichtigung gibt es eine feste Zahl und eine schriftliche Vereinbarung. Bis Sie diese unterschreiben, entsteht kein Auftrag. Auch eine ehrliche Auskunft, dass sich etwas nicht lohnt, gehört zu diesem Gespräch.

Welche Unterlagen brauche ich für den ersten Termin?

Für die Besichtigung selbst brauchen Sie zunächst gar nichts außer einem Zugang zur Wohnung. Hilfreich ist alles, was zur Immobilie gehört: Grundbuchauszug, Teilungserklärung, letzte Hausgeldabrechnung, Protokolle der Eigentümerversammlung, Energieausweis und alte Grundrisse. Vieles davon lässt sich später über Verwaltung, Grundbuchamt oder Bauakte nachholen. Wenn Sie nicht wissen, was Sie haben, bringen Sie einfach mit, was Sie gefunden haben.

Was passiert, wenn ich mich noch nicht entschieden habe?

Das ist der Normalfall und völlig in Ordnung. Viele melden sich, während im Hintergrund noch geklärt wird, wer erbt oder ob überhaupt verkauft werden soll. Ein Besichtigungstermin schafft dann vor allem Klarheit darüber, was auf Sie zukommt. Aus dieser Klarheit lässt sich in Ruhe entscheiden, und niemand drängt Sie zu einem Termin. Wenn Sie danach ein halbes Jahr nichts tun, ist das ebenfalls in Ordnung.

Rund ums Erbe

Christian Gottschling beantwortet häufige Fragen zur Haushaltsauflösung in Essen
Ihre Frage ist nicht dabei? Dann rufen Sie an. Christian Gottschling beantwortet auch das, was hier nicht steht.

Muss der Erbschein vorliegen, bevor geräumt werden darf?

Nicht in jedem Fall. Manchmal reicht ein notarielles Testament mit Eröffnungsprotokoll, manchmal wird ein Erbschein verlangt, etwa vom Grundbuchamt oder von der Bank. Wer räumen lässt, sollte aber sicher sein, dass er dazu berechtigt ist. Was in Ihrem Fall gilt, klären Nachlassgericht, Notar oder ein Anwalt. Auf dieser Seite gibt es ausdrücklich keine Rechtsberatung.

Was ist, wenn sich die Erben nicht einig sind?

Uneinigkeit ist häufiger als Einigkeit, gerade wenn Geschwister weit auseinander wohnen. Solange nicht klar ist, wer was will, wird nichts geräumt und nichts verkauft. Hilfreich ist oft eine gemeinsame Grundlage: eine Besichtigung, Fotos, eine nachvollziehbare Einschätzung des Werts. Wenn der Streit tiefer sitzt, sind Notar, Anwalt oder eine Mediation die richtigen Ansprechpartner, nicht ein Räumungstermin. Erst wenn alle an einem Strang ziehen, wird geräumt.

Wer darf den Auftrag erteilen, wenn mehrere erben?

Bei einer Erbengemeinschaft entscheiden grundsätzlich alle Miterben gemeinsam. In der Praxis heißt das: Alle stimmen zu, und eine Person übernimmt die Abstimmung und den Kontakt. Diese Zustimmung wird schriftlich festgehalten, damit sich später niemand übergangen fühlt. Ohne diese Grundlage wird kein Auftrag angenommen. Das schützt am Ende alle Beteiligten, auch die, die weit weg wohnen.

Was gilt bei Vorsorgevollmacht oder gesetzlicher Betreuung?

Beim Umzug ins Pflegeheim handelt oft nicht der Eigentümer selbst, sondern ein Bevollmächtigter oder ein gerichtlich bestellter Betreuer. Beides ist möglich, es kommt aber auf den Umfang der Vollmacht an. Bei einer Betreuung ist für den Verkauf einer Immobilie zusätzlich häufig das Betreuungsgericht eingebunden. Was genau nötig ist, sagen Ihnen Betreuungsgericht, Notar oder Anwalt.

Was passiert, wenn ich das Erbe ausschlagen will?

Wer ausschlagen will, sollte vorher nichts aus der Wohnung mitnehmen und nichts räumen lassen. Schon das Verwerten von Hausrat kann als Annahme gewertet werden. Für die Ausschlagung gilt außerdem eine Frist, die sehr kurz ist. Sprechen Sie in diesem Fall zuerst mit dem Nachlassgericht oder einem Anwalt und erst danach über eine Räumung.

Räumung und Wertsachen

Was passiert mit Fotoalben, Briefen und Dokumenten?

Persönliche Dinge werden aussortiert und nicht entsorgt. Fotos, Alben, Briefe, Urkunden, Tagebücher, Ordner mit Versicherungs- und Bankunterlagen werden gesammelt und für Sie bereitgelegt. Sie entscheiden dann, was aufgehoben, verschickt oder vernichtet wird. Nichts davon geht ungefragt in den Container. Gerade bei Wohnungen, die Jahrzehnte bewohnt waren, kommt dabei einiges zusammen.

Wie wird sichergestellt, dass nichts Wertvolles im Container landet?

Vor der Räumung wird gesichtet, nicht sofort geräumt. Schubladen, Schränke, Nachttische, Bücher, Kleidertaschen und Kellerregale werden durchgesehen, weil Bargeld, Schmuck, Uhren, Münzen und Sparbücher genau dort auftauchen. Gefundene Wertsachen werden dokumentiert und Ihnen gemeldet, nicht einfach eingepackt. Geräumt wird immer erst nach der Sichtung. Bei Zweifelsfällen wie alten Uhren, Münzen oder Bildern wird zusätzlich ein Fachmann hinzugezogen.

Was passiert mit gut erhaltenen Möbeln?

Möbel, die noch brauchbar sind, werden nicht zerlegt und weggeworfen, wenn sich ein besserer Weg findet. Manches lässt sich verkaufen, manches an soziale Einrichtungen in Essen weitergeben, manches bleibt für die Herrichtung vor dem Verkauf sogar in der Wohnung. Was sich verwerten lässt, senkt zugleich die Menge, die entsorgt werden muss. Wie viel das im Einzelfall ausmacht, zeigt sich erst bei der Sichtung.

Wie wird Sondermüll entsorgt und bekomme ich einen Nachweis?

Farben, Lacke, Öl, Chemikalien aus der Werkstatt, Leuchtstoffröhren, Batterien und alte Elektrogeräte gehören nicht in den Container. Diese Dinge werden getrennt gesammelt und über zugelassene Stellen entsorgt. Auf Wunsch bekommen Sie die Belege dazu. Das ist besonders dann wichtig, wenn mehrere Erben die Kosten nachvollziehen wollen. In vielen Essener Häusern steckt dieser Teil vor allem im Keller und in der Garage.

Was ist mit Papieren und Datenträgern, auf denen persönliche Daten stehen?

Kontoauszüge, Verträge, Arztunterlagen, Festplatten, USB-Sticks und alte Handys werden nicht offen entsorgt. Solche Unterlagen und Geräte werden gesondert behandelt und entweder Ihnen übergeben oder sicher vernichtet. Sie sagen, was davon Sie behalten möchten. Papierberge aus einem ganzen Arbeitsleben sind dabei eher die Regel als die Ausnahme.

Kosten und Ablauf

Warum steht auf der Seite kein Quadratmeterpreis?

Zwei gleich große Wohnungen können völlig verschieden sein. In der einen stehen ein paar Möbel, in der anderen kommen ein voller Keller, ein Dachboden und eine Garage dazu. Ein Quadratmeterpreis wäre bei einer der beiden immer falsch. Eine Zahl am Telefon ohne Besichtigung ist geraten, und geratene Zahlen führen später zu Nachforderungen. Nach der Besichtigung steht der Umfang schriftlich fest, und was darin steht, gilt.

Was bestimmt den Aufwand?

Vor allem die Menge und die Art des Hausrats, dazu Etage und Aufzug, die Zufahrt und die Parksituation. In Rüttenscheid oder Frohnhausen ist Letzteres eine ganz andere Frage als in einer Siedlung mit eigener Einfahrt. Hinzu kommen Keller, Dachboden und Garage, der Zustand der Wohnung und der Anteil an Sondermüll. Auch Termindruck spielt eine Rolle, weil dann mehr Hände an einem Tag arbeiten müssen.

Werden verwertbare Gegenstände angerechnet?

Ja. Was sich verkaufen lässt, wird nicht als Müll behandelt, sondern gegengerechnet. Das wirkt an zwei Stellen: Weniger Volumen bedeutet weniger Entsorgung, und der Gegenwert wird angesetzt. Wie hoch dieser Gegenwert ist, lässt sich erst nach der Sichtung sagen. Vorher etwas zu versprechen wäre unseriös.

Was kostet die leere Wohnung, solange nichts passiert?

Auch eine leere Eigentumswohnung kostet weiter. Hausgeld, Grundsteuer, Versicherung, Strom und Grundgebühren laufen Monat für Monat, unabhängig davon, ob jemand darin wohnt. Dazu kommt, dass ungenutzte Wohnungen ohne Lüftung und Heizung mit der Zeit leiden. Feuchtigkeit und Schimmel entstehen schneller, als viele erwarten. Das ist der Hauptgrund, warum sich Warten selten auszahlt.

Verkauf danach

Muss ich nach der Räumung verkaufen?

Nein. Eine Räumung kann auch ohne anschließenden Verkauf enden, etwa wenn die Wohnung in der Familie bleibt oder vermietet werden soll. Wenn allerdings ohnehin verkauft werden soll, hängen Räumung, Herrichtung, Bewertung und Verkauf zusammen und werden auch zusammen betrachtet. In dem Fall wird die Wohnung so hergerichtet, dass sie sich später gut zeigen lässt. Sie entscheiden das, nicht der Termin.

Lohnt es sich, vor dem Verkauf zu renovieren?

Manchmal ja, oft aber nur in kleinem Umfang. Streichen, Böden auffrischen, defekte Kleinigkeiten reparieren und gründlich reinigen wirken beim Verkauf meist deutlich stärker als eine neue Küche oder ein neues Bad. Eine große Sanierung holt den Einsatz häufig nicht wieder herein. Was bei Ihrer Immobilie sinnvoll ist, zeigt ein Blick in die Wohnung und ein Vergleich mit dem, was im Stadtteil sonst angeboten wird.

Kann der Verkauf ohne meine Anreise laufen?

Weitgehend ja. Unterlagen, Fotos, Besichtigungen mit Interessenten und die Abstimmung mit der Hausverwaltung lassen sich vor Ort in Essen erledigen, während Sie anderswo wohnen. Sie bleiben per Telefon und E-Mail eingebunden und entscheiden alles Wesentliche selbst. Für den Notartermin gibt es je nach Fall Wege, die keine Anreise erfordern; das klärt der Notar. Viele Verkäufe laufen so ab, weil die Erben in ganz Deutschland verteilt wohnen.

Wie lange dauert ein Verkauf?

Das hängt von der Immobilie, dem Stadtteil und den Unterlagen ab. Eine gepflegte Eigentumswohnung in Rüttenscheid oder Werden findet in der Regel schneller einen Käufer als ein sanierungsbedürftiges Haus in Randlage. Oft ist nicht die Vermarktung der langsamste Teil, sondern das Beschaffen fehlender Unterlagen und die Bankfinanzierung des Käufers. Eine seriöse Zeitangabe ist erst möglich, wenn feststeht, was verkauft wird.

Wenn es nicht passt

Wird auch eine Mietwohnung geräumt?

Nein. Bearbeitet wird ausschließlich Eigentum, also Eigentumswohnungen und Häuser. Bei einer Mietwohnung sind Vermieter, Hausverwaltung oder ein reines Entrümpelungsunternehmen die richtige Adresse. Ein kurzer Anruf klärt das schnell, damit Sie keine Zeit verlieren.

Wird ein normaler Umzug übernommen?

Nein. Ein klassischer Umzug von A nach B gehört zu einem Umzugsunternehmen. Hier geht es um die komplette Abwicklung einer Immobilie: räumen, herrichten, bewerten und verkaufen. Der Transport von einzelnen Erinnerungsstücken zu Ihnen nach Hause lässt sich aber getrennt besprechen. Dafür sind eigene Mitarbeiter mit Fahrzeugen da, ergänzt durch feste Partnerbetriebe aus der Region.

Kurz zum Schluss

Wenn Ihre Frage hier nicht steht, ist ein kurzes Telefonat meist schneller als weiteres Lesen. Ihr Ansprechpartner in Essen ist Christian Gottschling, erreichbar unter 0201-45875433. Ein erstes Gespräch kostet nichts und verpflichtet zu nichts. Für rechtliche und steuerliche Fragen sind Nachlassgericht, Notar, Anwalt oder Steuerberater zuständig.

Sprechen Sie einmal kurz mit jemandem, der das jede Woche macht

Zehn Minuten am Telefon reichen meistens, um zu klären, was in Ihrem Fall der nächste sinnvolle Schritt ist. Danach entscheiden Sie in Ruhe – ganz ohne Verpflichtung.

Christian Gottschling ist telefonisch für Ihre Fragen erreichbar

Christian Gottschling

Ihr Ansprechpartner in Essen

0201-45875433

Montag bis Freitag 9 bis 19 Uhr, samstags nach Absprache. Wenn niemand rangeht, sprechen Sie kurz auf die Mailbox – Sie werden zurückgerufen.

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